In den Nutzungsplänen können Empfindlichkeitsstufen festgelegt werden, um jeweils bestimmte Zonen zu definieren: diejenigen, die eines erhöhten Lärmschutzes bedürfen, diejenigen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, und diejenigen, in denen mässig und stark störende Betriebe zugelassen sind. Die Daten basieren auf dem MGDM Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) (ID 145.1, Version 1.2).