WMS
geodienste.ch WMS Waldabstandslinien
Bauten und Anlagen in Waldesnähe sind nur zulässig, wenn sie die Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigen. Die Kantone legen aufgrund rechtskräftiger Waldabstandslinien einen angemessenen Mindestabstand fest, der zwischen den Bauten und Anlagen und dem Waldrand einzuhalten ist. Dieser Abstand wird unter Berücksichtigung der Lage und der voraussichtlichen Höhe der Bestockung ermittelt. Die Daten basieren auf dem MGDM Waldabstandslinien (ID 159.1, Version 1.1).
geodienste.ch
Waldabstandslinien
MGDM
Wald
Waldgesetz
ID 159.1
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geodienste.ch WMS Waldabstandslinien
Bauten und Anlagen in Waldesnähe sind nur zulässig, wenn sie die Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigen. Die Kantone legen aufgrund rechtskräftiger Waldabstandslinien einen angemessenen Mindestabstand fest, der zwischen den Bauten und Anlagen und dem Waldrand einzuhalten ist. Dieser Abstand wird unter Berücksichtigung der Lage und der voraussichtlichen Höhe der Bestockung ermittelt. Die Daten basieren auf dem MGDM Waldabstandslinien (ID 159.1, Version 1.1).
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EPSG:2056
EPSG:4326
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