Das Energiegesetz des Bundes sieht vor, die Nutzung aller erneuerbarer Energien in der Schweiz auszubauen. Die Kantone sind verpflichtet, insbesondere Gebiete zur Nutzung von Wasser- und Windkraft in ihren Richtplänen zu bezeichnen (Art. 10 des Energiegesetzes, Art. 8b des Raumplanungsgesetzes). Diese Geodaten bieten eine schweizweite Übersicht der harmonisierten Nutzungsgebiete für erneuerbare Energieformen auf Stufe kantonaler Richtpläne. Dafür werden jährlich kantonale Geodaten in einen harmonisierten Datensatz überführt.