Schweizweit harmonisierter Geodienst der Kantone zu den Wildruhezonen. Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete in welchen sie nicht gestört werden. Die Ausscheidung von Wildruhezonen dient der Vermeidung übermässiger Störung gemäss Art. 7 Abs 4 des JSG als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Es gibt heute rechtsverbindliche Wildruhezonen und Schutzgebiete, die über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden sind (kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung, etc.), wie auch empfohlene Gebiete. Innerhalb von rechtsverbindlichen Wildruhezonen und Wildtierschutzgebieten dürfen nur die in der Karte eingezeichneten erlaubten Routen und Wege begangen werden. Nicht eingezeichnet sind präparierte (Langlauf-)Loipen, Winterwanderwege und im Winter geräumte oder befahrbare Strassen. Diese dürfen von Schneesportlern selbstverständlich begangen werden. In empfohlenen Wildruhezonen sind die erlaubten Routen und Wege als Empfehlungen zu verstehen. Die Daten werden mindestens jährlich (zu Winterbeginn) aktualisiert. Die Daten basieren auf dem MGDM Wildruhezonen (ID 195.1 & 195.2, Version 2.1).