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Geodienste
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Die Holznutzungsbewilligung nach Art. 21 WaG ist eine von den Kantonen erteilte Bewilligung zur Holzernte. Diese Bewilligung ist an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören die Sicherstellung der Nachhaltigkeit, der Legalität sowie der Entwaldungs- und Waldschädigungsfreiheit. Die Kantone erfassen die Holznutzungsbewilligungen und die dazugehörenden Geokoordinaten, damit diese beim Export in die EU als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen der EU (EUDR) vorgelegt werden können.