Spezifikationen
Version 1.2
Geodienste
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Metadaten
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Die Kantone sind verpflichtet die Revitalisierungen der Fliessgewässer sowie der Seeufer zu planen (Art 38a GSchG; Art. 41d GSchV). Die Planungen werden alle 12 Jahre aktualisiert. Erstmals wurde die Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern 2014 von den Kantonen verabschiedet. Gemäss Minimalen Geodatenmodell (MGDM) 191.1 werden dargestellt zu Abschnitten die ökomorphologische Bewertung, die ökologische und landschaftliche Bedeutung, der Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand und die Zeitfenster der geplanten Umsetzungen. Ausserdem werden Bauwerke und Abstürze sowie deren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand dargestellt. Die Daten basieren auf dem MGDM Planung der Revitalisierungen von Fliessgewässern (ID 191.1, Version 1.2).