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Version 1.0
Geodienste
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Das Energiegesetz des Bundes sieht vor, die Nutzung aller erneuerbarer Energien in der Schweiz auszubauen. Die Kantone sind verpflichtet, insbesondere Gebiete zur Nutzung von Wasser- und Windkraft in ihren Richtplänen zu bezeichnen (Art. 10 des Energiegesetzes, Art. 8b des Raumplanungsgesetzes). Die Daten basieren auf dem Modell "Übersicht kantonale Richtplanung betreffend erneuerbare Energien".